Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II)
MiFID II ist eine europäische Verordnung, die auf der ursprünglichen Verordnung (MiFID I) aufbaut, mit der Investitionen transparenter gemacht und die für bestimmte Märkte erforderlichen Offenlegungspflichten vereinheitlicht werden sollten. Dadurch wurden alle Finanzgesellschaften verpflichtet, ihre Kosten und Gebühren klarer darzustellen und einheitlich zu erläutern.
MiFID II basiert auf den Schlussfolgerungen der Überprüfung der MiFID I und der EU-weiten Umsetzung der G20-Verpflichtungen als Reaktion auf die Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008.
Die Europäische Kommission hat für MiFID II vier Ziele festgelegt:
- Stärkung des Anlegerschutzes.
- Reduzierung der Risiken eines ungeordneten Marktes.
- Reduzierung systemischer Risiken.
- Steigerung der Effizienz der Finanzmärkte und Reduzierung unnötiger Kosten für die Teilnehmer.
MiFID II tritt am 3. Januar 2018 in Kraft und wird unsere Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich und in Europa verändern. Die Richtlinie wird sich auch auf alle Kunden weltweit auswirken, die in unsere im Vereinigten Königreich und in Europa domizilierten Produkte investieren.
Für Columbia Threadneedle Investments und unsere Kunden ergeben sich aus der MiFID II im Wesentlichen vier Bereiche mit Neuerungen:
- Research-Kosten.
- Kosten und Gebühren.
- Zielmarkt.
- Richtlinien und Verfahren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, lesen Sie bitte unsere „Fragen und Antworten“ zu MiFID II.
In der MiFID II wird vorgeschrieben, dass die Gebühren für externe Research-Dienstleistungen, die für einen Fonds durchgeführt wurden, gegenüber den Anlegern gesondert auszuweisen sind und nicht gebündelt mit anderen Gebühren.
Als aktiver Verwalter Ihrer Anlagen setzt unser Investmentprozess auf umfangreiches internes Research, das durch spezialisiertes externes Research ergänzt wird. So können wir gezielt auf umfassendere Analysen zugreifen, um strategieübergreifend eine Wertentwicklung zu erzielen.
Ab Januar 2018 werden die Kosten für externes Research, die uns in Ihrem Namen entstehen, von Columbia Threadneedle übernommen.
Mit MiFID II wird die Angabe der Kosten und Gebühren für jeden Fonds vereinheitlicht. Zu diesem Zweck sind alle Vermögensverwalter aufgefordert, für die Angabe der Kosten und Gebühren einen einheitlichen Standard zu verwenden – das europäische MiFID-Template (EMT).
Columbia Threadneedle wird den Branchenstandard EMT verwenden, um Kosten und Gebühren zu dokumentieren und so die Transparenz für unsere Anleger, Finanzberater und Vertriebspartner zu gewährleisten. Wir warden das EMT nicht auf unserer Website veröffentlichen, sondern haben die von uns offengelegten Informationen zu Kosten und Gebühren ergänzt.
Die Kosten der einzelnen Fonds und Anteilsklassen können unterschiedlich hoch sein. Weitere Informationen über die genauen Kosten finden Sie im Prospekt des entsprechenden Fonds und auf der Fonds-Seite unserer Website. Dort können Sie nach dem Fondsnamen oder der ISIN suchen.
Wir sind verpflichtet, für jeden Fonds den potenziellen Zielmarkt (d.h. für wen der Fonds bestimmt ist) zu identifizieren und offenzulegen. Wir stellen den Anlegern folgende Informationen zur Verfügung:
- Welcher Anlegertyp bzw. welche Anlegertypen mit dem Fonds aufgrund ihrer Bedürfnisse, Eigenschaften und Ziele vereinbar sind.
- Angaben zu einer Anlegergruppe oder mehreren Anlegergruppen, die mit dem Fonds aufgrund ihrer Bedürfnisse, Eigenschaften und Ziele nicht vereinbar sind.
Gemäß MiFID II sind die Wertpapierfirmen verpflichtet, ihre Richtlinien und Verfahren an die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen. Dies schließt die Richtlinien zu folgenden Punkten ein:
- Interessenkonflikte.
- Beschwerden.
- Fonds- und Produktüberwachung.
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.